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Das Bundesumweltministerium verbessert die Förderkonditionen für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP). Bitte beachten Sie, dass einige der Konditionenverbesserungen nur bis zum Jahresende befristet sind. Nur bei einer Antragstellung rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs beim BAFA) können Sie diese erhöhte Förderung in Anspruch nehmen. Welche wesentlichen Änderungen wurden bei den Förderkonditionen vorgenommen? |
Solarkollektoren
• Befristete Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung
und Raumheizung auf 120 Euro/m² bis 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs); danach beträgt
die Förderung wieder 90 Euro/m².
• Es wird ein neuer Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels
ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) eingeführt, der degressiv ausgestaltet ist.
Der Bonus beträgt 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach 500 Euro.
• Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt
ebenfalls 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach 500 Euro.
Biomasseanlagen
• Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Es können nur Anträge
für Scheitholzvergaserkessel gestellt werden, die besonders geringe Staubemissionen nachweisen können.
Als Fördervoraussetzung muss ein Grenzwert für Staubemissionen auf dem Prüfstand von max. 15 mg/m³
eingehalten werden. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der
Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro.
• Alle bisherigen Förderungen bei Pelletöfen mit Wassertasche, Pelletkessel (auch Kombinationskessel)
und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.
Wärmepumpen
• Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Unter anderem wurden die geforderten Jahres-
arbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen
Mindesjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen.
Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen
Wärmepumpen 1,3.
• Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche
jetzt auf Wärmeleistung). Dies erfolgt im Interesse der Erleichterung der Antragstellung und Vereinfachung
der Förderanforderungen. Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt zwischen
2.400 Euro bei Wärmepumpen im Einfamilienhäusern bis hin zu 11.400 Euro bei Wärmepumpen mit einer Wärme-
leistung von 100 kW.
Ab wann gelten die neuen Konditionen?
Für alle nach der neuen Förderrichtlinie förderfähigen Anlagen können ab sofort Förderanträge gestellt werden.
Dies gilt nicht, wenn für dieselbe Maßnahme bereits ein Antrag gestellt wurde. Für bereits gestellte Anträge
sind ausschließlich die bisherigen Richtlinien maßgeblich. Bevor Sie einen Antrag beim BAFA einreichen, versichern
Sie sich bitte, dass das Antragsformular aktuell ist.
Zu beachten ist, dass Förderanträge für Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von mehr als 100 Kilowatt zukünftig
bei der KfW (und nicht mehr beim BAFA) zu stellen sind. Für einen Übergangszeitraum kann die Antragstellung aber
noch beim BAFA erfolgen (wenn der Beginn des Vorhabens vor dem 30. Juni 2011 liegt und bestätigt wird, dass keine
Förderung bei der KfW gestellt wurde).
Ausführliche Informationen zum Thema Förderungen 2011 erhalten Sie gerne persönlich bei uns!
Für das Stadtgebiet München gelten gesonderte Fördersätze. Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!